Widerrufsbelehrung
Rücktritt, Kündigung und Widerrufsrecht
Beim Transport handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von § 312 g Abs.2 S.1 Nr.9 BGB. Es besteht daher kein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 355 BGB.
Kündigungsrecht des Kunden
Der Kunde kann den Transportvertrag jederzeit kündigen. Kündigt der Kunde, so kann der Anbieter, sofern die Kündigung auf Gründen beruht, die nicht dem Risikobereich des Anbieters zuzurechnen sind, gemäß § 415 Abs.1 HGB entweder die vereinbarte Fracht, das etwaige Standgeld sowie zu ersetzende Aufwendungen unter Anrechnung dessen, was der Anbieter infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder anderweitig erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt, oder ein Drittel der vereinbarten Fracht verlangen.
Daneben räumt der Anbieter dem Kunden ein Stornierungsrecht wie folgt ein:
1. Storniert der Kunde den Vertrag nach Vertragsschluss, jedoch mindestens 15 Tage vor dem vereinbarten Transporttermin, so hat der Anbieter einen Anspruch auf 20 % der vereinbarten Vergütung.
2. Storniert der Kunde den Vertrag später als 15 Tage, jedoch mindestens 8 Tage vor dem vereinbarten Transporttermin, so hat der Anbieter einen Anspruch auf 50 % der vereinbarten Vergütung.
3. Storniert der Kunde den Vertrag später als 7 Tage vor dem vereinbarten Transporttermin, so hat der Anbieter einen Anspruch auf 100 % der vereinbarten Vergütung.
4. Die Möglichkeit zur Stornierung entfällt, soweit der ursprünglich vereinbarte Transporttermin bereits einmal nach Vertragsschluss durch den Kunden verschoben und diese Verschiebung durch den Anbieter akzeptiert wurde.
5. Stornierungen sind ausschließlich per Email auf an den Anbieter vorzunehmen.
Rücktrittsrecht für den Anbieter
Der Anbieter hat das Recht von dem Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten, falls der Anbieter keine Kapazitäten für die Erfüllung der vertraglichen Leistungen hat bzw. die vereinbarten Termine nicht einhalten kann, ohne dass der Anbieter dies hat vorhersehen und/oder hat verhindern können und ohne, dass der Anbieter diese Umstände zu vertreten hat.
Ein derartiges Rücktrittsrecht steht dem Anbieter auch zu, wenn bei Vertragsschluss nicht erkennbare Umstände vorliegen, die einen Rücktritt unter Berücksichtigung eines anerkannten Interesses des Anbieters rechtfertigen, z. B. im Falle höherer Gewalt, Streik, Naturkatastrophen.
Storniert der Anbieter den Transport einen Tag vor dem vereinbarten Transporttermin oder am Transporttag selbst, so hat der Kunde Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu 200 % des Gesamtbetrages des zwischen dem Anbieter und dem Kunden geschlossenen Vertrages. Diese Entschädigung dient dem Zweck, die Differenz abzudecken, die dem Kunden zu einem tatsächlich durchgeführten Ersatzgeschäft entstehen. Die Erklärung des Rücktritts durch den Anbieter hat schriftlich zu erfolgen, wobei eine E-Mail ausreichend ist.