Allgemeine Geschäftsbedingungen der vemove GmbH (La-Car.de / Privatkunden)
(Stand: April 2024)

1. Anbieter/Kunden

Anbieter der Transportleistungen ist die vemove GmbH, Heltorfer Str. 14, 40472 Düsseldorf (nachfolgend: Anbieter).

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für alle Verträge des Anbieters über Transportleistungen einschließlich der Buchung dieser Leistungen, der Vertragsanbahnung und des Zustandekommens des Vertrages. Diese AGB gelten ausschließlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden werden nicht akzeptiert.

Soweit im Folgenden von „Verbraucher“ oder „Unternehmer“ die Rede ist, gelten die gesetzlichen Definitionen der §§ 13,14 BGB. Verbraucher ist ein Kunde, wenn der Vertrag als natürliche Person zu einem Zweck abgeschlossen wird, der überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist der Kunde, wenn er den Vertrag als natürliche Person, juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft schließt, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Leistungen des Anbieters

Der Anbieter organisiert, vermittelt und führt Transporte von Fahrzeugen durch und kann in diesem Zusammenhang bestimmte begleitende Leistungen erbringen. Derartige Leistungen sind z. B. Fahrzeug Check-ups, Zollservices, Verladung und Entladung des Fahrzeugs. Teilweise kann der Kunde solche Leistungen gegen entsprechendes Zusatzentgelt hinzu buchen.

2.1 Basisleistungen.

Folgende Leistungen für die Durchführung eines Transportes mit dem Anbieter sind stets vom Vertragsumfang mit umfasst:

Planung und Organisation des Transports

An- und Abfahrt des Transportfahrzeuges

Be- und Entladung des Fahrzeugs in/aus dem Transportfahrzeug

Transport des Fahrzeugs zum gewünschten Lieferort

Kraftstoff für das bzw. die Transportfahrzeuge

2.2 weitergehende Leistungen

Weitergehende Leistungen kann der Kunde, wenn und soweit vom Anbieter angeboten, gegen zusätzliches Entgelt hinzu buchen. Dies sind exemplarisch folgende Leistungen:

Fahrzeug Check-ups

Einlagerung von Fahrzeugen

Zolldienstleistungen

Erweitert der Kunde nach Vertragsschluss den Leistungsumfang oder entstehen im Rahmen der vertraglichen Leistungen für den Anbieter unvorhersehbare Aufwendungen, sind diese durch den Kunden entsprechend des Preis- und Leistungsverzeichnisses zusätzlich zu vergüten.

2.3

Generell vom Transport ausgeschlossen sind gefährliche Güter.

2.4

Auch ist der Transport von Fahrzeugen, für welche eine besondere Genehmigung oder eine behördliche bzw. staatliche Erlaubnis für den Export oder Import erforderlich ist, ausgeschlossen, soweit der Anbieter dem Transport nicht vorher ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

2.5

Der Anbieter kann einen weiteren Frachtführer, Transportunternehmer oder Subunternehmer mit der Durchführung des Transports beauftragen. Daneben hat der Anbieter das Recht, weitere Unternehmen zur Erbringung zusätzlich durch den Kunden gebuchter weiterer Leistungen hinzuzuziehen.

2.6

Der Transport darf auch als Beiladungstransport durchgeführt werden.

2.7

Der Anbieter erbringt seine Verpflichtungen mit der größten Sorgfalt und unter Wahrung der Interessen des Kunden gegen Zahlung des vereinbarten Entgeltes.

3. Zustandekommen des Vertrages

Die vertraglichen Leistungen des Anbieters werden im Zuge des Bestellprozesses vor dem Vertragsabschluss konkretisiert. Der Kunde kann dem Anbieter über dessen Website, per E-Mail oder telefonisch zunächst bestimmte Informationen über den Transport zukommen lassen. Online geschieht dies durch vollständiges Ausfüllen des auf der Homepage des Anbieters bestehenden Buchungsformulars unter Angabe aller dort geforderten Informationen und Unterlagen.

Diese Angaben müssen inhaltlich zutreffend sein. Sie bilden die Grundlage für die berechneten Kosten und die spätere Durchführung des Transports im Rahmen der Planung. Falsche, ungenaue oder unterlassene Angaben gehen zu Lasten des Kunden. Sie können Mehrkosten verursachen oder dazu führen, dass der Transport am geplanten Tag nicht durchgeführt wird.

Der Anbieter erstellt auf Grundlage der Angaben des Kunden einen konkreten Kostenvoranschlag. Sagt der Kostenvoranschlag dem Kunden zu, steht auf der Website des Anbieters ein Formular bereit, das noch einmal die Details des Auftrages zusammenfasst und dem Kunden die Möglichkeit eröffnet, die dortigen Daten zu prüfen und gegebenenfalls manuell noch einmal zu berichtigen. Alternativ hat der Kunde die Möglichkeit, sich auf den Kostenvoranschlag telefonisch oder per Email bei dem Anbieter zu melden, die Details des anstehenden Auftrages noch einmal zu berichtigen sowie etwaig fehlende Informationen zu ergänzen.

Sind danach die erforderlichen Daten eingegeben und bekannt, die von dem Anbieter zu erbringenden Leistungen spezifiziert, Transportdatum und Leistungszeitraum sowie das vom Kunden zu zahlende Entgelt festgelegt, liegt ein verbindliches Angebot des Anbieters vor, den Transport zu dem angegebenen Zeitraum zu dem genannten Preis zu erbringen. Der Kunde kann diesen Transport zu diesen Konditionen dann direkt über die Website oder über Telefon oder Email bei dem Anbieter buchen.

Bucht der Kunde durch Betätigung des Bestätigen-Buttons auf der Website den Transportvertrag, wird er in der Folge dazu aufgefordert, je nach gewählter Buchungsmethode entweder bereits während des Buchungsverfahrens oder im Anschluss daran die in Ziffer 7. festgelegte Zahlung zu leisten.

Die ordnungsgemäße Leistung der Zahlung stellt eine verbindliche Annahme des Angebots des Anbieters seitens des Kunden dar, durch den der Vertrag mit dem Anbieter zustande kommt.

Der Anbieter bestätigt dem Kunden spätestens binnen 3 Werktagen nach Eingang der Zahlung den Auftrag per E-Mail (Auftragsbestätigung). Diese Auftragsbestätigung enthält die Details des abgeschlossenen Vertrages erneut. Der Anbieter ist berechtigt, Aufträge auch abzulehnen; Gründe hierfür sind nicht erforderlich.

4. Datenschutz

Der Anbieter verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten zur Erfüllung und Abwicklung des Auftrags. Eine Weitergabe der Daten erfolgt an Erfüllungsgehilfen, soweit diese zur Auftragserfüllung eingesetzt werden. Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung des Anbieters hingewiesen.

5. Pflichten des Kunden

5.1

Der Kunde ist verpflichtet, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen, insbesondere im Hinblick auf die erforderlichen Angaben zum Transport (wie beispielsweise Fahrzeugtyp, Marke und Modell des Fahrzeugs, Rollfähigkeit des Fahrzeugs, etc.).

5.2

Der Kunde ist ferner verpflichtet, sämtliche erforderliche Vorbereitungshandlungen zur Ermöglichung einer ordnungsgemäßen Durchführung des Transports rechtzeitig vorzunehmen.

5.3

Falls erforderlich, ist der Kunde für die Einholung von behördlichen Genehmigungen für Halteverbotszonen für den vereinbarten Zeitraum des Transports am Abhol- und Lieferort verantwortlich.

5.4

Des Weiteren ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter sämtliche aufgrund gesetzlicher bzw. behördlicher Vorgaben die für das betreffende Transportgut erforderlichen Dokumente/Begleitpapiere, Erlaubnisse, Lizenzen, Zolldokumente – soweit jeweils erforderlich – zur Verfügung zu stellen. Entsprechend § 451b Abs. 3 S. 2 HGB ist der Anbieter nicht verpflichtet, diese Unterlagen zu prüfen.

5.5

Der Kunde ist verpflichtet, bewegliche Teile fachgerecht für den Transport zu sichern bzw. sichern zu lassen. Zur Überprüfung dieser vom Kunden vorgenommenen Transportsicherung ist der Anbieter nicht verpflichtet.

5.6

Der Kunde hat sicher zu stellen, dass er selbst oder die angegebenen Kontaktpersonen an der Abhol- und Lieferort anwesend sind, um alle anfallenden Arbeitspapiere unterzeichnen zu können. Ist der Kunde daran gehindert, benennt der Kunde dem Anbieter einen bevollmächtigten Dritten, der zur Absendung bzw. Inempfangnahme des Transportsgutes, zur Überprüfung desselben auf Schäden und zur Abnahme der Leistungen des Anbieters berechtigt ist. Der Kunde hat seinen Bevollmächtigten dementsprechend über alle Auftragsdetails, Vertragsangelegenheiten und sonstige Vereinbarungen zu informieren.

Bei Verspätungen die dadurch entstehen, dass der Kunde abwesend ist oder auch nicht vor Ort ordnungsgemäß vertreten wird, ist der Anbieter berechtigt, wegen der entstehenden Drittkosten einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 20,00 € brutto pro angefangener halben Stunde pro vor Ort anwesendem Transportmitarbeiter zu berechnen. Ab 3 Stunden Wartezeit ist der Anbieter berechtigt, ohne die Erbringung ihrer Transportdienstleistungen den vertraglich vereinbarten Frachtlohn dem Kunden im Wege des pauschalierten Schadensersatzes vollständig zu berechnen. Dem Kunden ist in beiden Fällen der Nachweis gestattet, der geltend gemachte Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.

Der Kunde ist verpflichtet, bei Unzugänglichkeit an Abhol- und/oder Lieferort einer kostenpflichtigen Parkverbotszone zuzustimmen. Gibt der Kunde an, der Abhol- und/oder Lieferort sei für einen Lkw ohne Probleme zu erreichen und ist dies am Tage der Auftragsdurchführung durch abgestellte Fremd-Pkw oder andere Hindernisse nicht der Fall, so werden seitens des Anbieters Mehrkosten auf Grund Mehraufwandes in Höhe von 35,00 € brutto pro angefangener Stunden und Arbeiter für die Zeit des Be- und Entladens zusätzlich in Rechnung gestellt.

6. Besonderheiten beim Transport

6.1

Da der Vertrag ausschließlich mit dem Anbieter zustande kommt, sind Weisungen und Mitteilungen des Kunden bezüglich der Durchführung der Beförderung grundsätzlich an den Anbieter und idealer Weise in Textform zu richten.

6.2

Es ist darauf hinzuweisen, dass die Mitarbeiter des Transportunternehmens, d. h. diejenigen Personen, die den Transport vor Ort durchführen, grundsätzlich keine Vollmacht besitzen und den Anbieter daher nicht rechtsgeschäftlich vertreten können. Sofern der Kunde während des Transports vor Ort noch bestimmte Zusatzleistungen hinzu buchen will und diese Zusatzleistungen auch erbracht werden können oder wenn absehbar zusätzlicher Mehraufwand entsteht, so sind die betreffenden Leistungen vor Ort schriftlich zu dokumentieren und zu bestätigen.

6.3

Zahlungen durch den Kunden an die Mitarbeiter vor Ort haben gegenüber dem Anbieter keine befreiende Wirkung. Die Mitarbeiter vor Ort sind insbesondere nicht berechtigt, Barzahlungen von Kunden entgegenzunehmen. Trotzdem vorgenommene Zahlungen des Kunden werden nicht mit befreiender Wirkung zu Lasten des Anbieters geleistet. Solche Zahlungen lässt der Anbieter also nicht gegen sich gelten.

6.4

Trinkgelder sind mit der Rechnung des Anbieters nicht verrechenbar. Der vor Ort ausführende Transporteur ist nicht berechtigt, Gelder entgegenzunehmen. Zahlungen direkt an diesen haben daher keine schuldbefreiende Wirkung gegenüber dem Anbieter.

7. Vergütung und Zahlungsbedingungen

7.1

Der Anbieter bietet mehrere Zahlarten an, zum Beispiel:

Vorkasse/Überweisung

Kreditkarte

SEPA Pay

Klara

Der Anbieter behält sich vor, weitere Zahlungsarten und -dienstleister anzubieten.

Für die Zahlungsabwicklung über Zahlungssystemanbieter, wie z.B. Stripe, Paypal und Klarna gelten ausschließlich die Nutzungs- und Geschäftsbedingungen des betreffenden Zahlungssystemanbieters. Gegebenenfalls muss der Kunde zudem über ein Benutzerkonto bei dem Anbieter verfügen.

Grundsätzlich hat der Kunde bei einer Buchung über die Website den Auftrag vorab zu bezahlen. Die Zahlung ist entsprechend der gewählten Zahlungsmethode zu erbringen. Bei individuell mit Großkunden vereinbarten Verträgen gilt grundsätzlich der Kauf auf Rechnung mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen als Standard.

Grundsätzlich muss der Kunde sich für eine der angebotenen Zahlarten entscheiden; ein späterer Wechsel der Zahlungsart wird nicht akzeptiert. Im Einzelfall behält sich der Anbieter vor, die vom Kunden gewählte Zahlart abzulehnen und auf eine andere Zahlart zu verweisen.

7.2

Steht dem Kunden gegenüber einem Dritten, z.B. einer Dienststelle oder seinem Arbeitgeber ein Anspruch auf Transportkostenerstattung zu, tritt er bereits jetzt diesen Anspruch in Höhe des Auftragswertes an den Anbieter ab, die diese Abtretung annimmt. Der Kunde weist darüber hinaus den Dritten an, die vereinbarte und fällige Transportkostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende schriftliche Anforderung direkt an den Anbieter auszuzahlen.

Die dem Kunden durch den Anbieter genannten Preise verstehen sich einschließlich der Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

7.3

Entstehen nach Vertragsschluss im Rahmen der Leistungserbringung durch den Anbieter Mehraufwände, z. B. aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben des Kunden oder wegen mangelhafter Erfüllung der unter 5. definierten Verpflichtungen, so behält sich der Anbieter vor, dem Kunden die entstehenden Mehraufwände in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch, wenn der Kunde nach Vertragsschluss den Leistungsumfang z. B. durch Zubuchen von Zusatzleistungen erweitert.

7.4

Kündigt der Kunde den Transportvertrag nach Punkt 8. dieser AGB, so ist der Kunde damit einverstanden, dass der Anbieter das von dem Kunden ausgewählte Zahlungsmittel auch für die anfallenden Stornierungsgebühren nutzt. Der Anbieter ist berechtigt, die gemäß Punkt 7.1 erhaltene Zahlung mit der entstehenden Stornierungsgebühr zu verrechnen.

7.5

Der Kunde erhält eine Rechnung in elektronischer Form an seine E-Mail-Adresse. Gegen Ansprüche des Anbieters steht dem Kunden ein Recht zur Aufrechnung nur dann zu, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder von dem Anbieter unbestritten sind. Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur dann zu, wenn und soweit dessen Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

7.6

Im vom Kunden zu vertretenden Fall von Rücklastschriften aufgrund von Unterdeckung, Kontolöschung oder unberechtigten Widerspruchs, hat der Kunde die durch die Rücklastschrift verursachten Kosten zu ersetzen.

7.7

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften über das Pfandrecht des Frachtführers gemäß §§ 451, 440 ff. HGB sowie für Käufe folgender Eigentumsvorbehalt:

Im vom Kunden zu vertretenden Fall von Rücklastschriften aufgrund von Unterdeckung, Kontolöschung oder unberechtigten Widerspruchs, hat der Kunde die durch die Rücklastschrift verursachten Kosten zu ersetzen. Bei Verbrauchern behält sich der Anbieter das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags vor. Ist der Kunde ein Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, behält sich Anbieter das Eigentum an der Kaufsache bis zum Ausgleich aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Dritte übertragbar.

7.8

Verzugsbedingte Aufwendung sind vom Kunden zu tragen. Für jede berechtigte Mahnung verlangt der Anbieter 2,50 € inkl.MwSt.

8. Rücktritt, Kündigung und Widerrufsrecht

8.1

Beim Transport handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von § 312 g Abs.2 S.1 Nr.9 BGB. Es besteht daher kein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 355 BGB.

8.2

Kündigungsrecht des Kunden

Der Kunde kann den Transportvertrag jederzeit kündigen. Kündigt der Kunde, so kann der Anbieter, sofern die Kündigung auf Gründen beruht, die nicht dem Risikobereich des Anbieters zuzurechnen sind, gemäß § 415 Abs.1 HGB entweder die vereinbarte Fracht, das etwaige Standgeld sowie zu ersetzende Aufwendungen unter Anrechnung dessen, was der Anbieter infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder anderweitig erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt, oder ein Drittel der vereinbarten Fracht verlangen.

8.3

Daneben räumt der Anbieter dem Kunden ein Stornierungsrecht wie folgt ein:

8.3.1. Storniert der Kunde den Vertrag nach Vertragsschluss, jedoch mindestens 15 Tage vor dem vereinbarten Transporttermin, so hat der Anbieter einen Anspruch auf 20 % der vereinbarten Vergütung.

8.3.2. Storniert der Kunde den Vertrag später als 15 Tage, jedoch mindestens 8 Tage vor dem vereinbarten Transporttermin, so hat der Anbieter einen Anspruch auf 50 % der vereinbarten Vergütung.

8.3.3. Storniert der Kunde den Vertrag später als 7 Tage vor dem vereinbarten Transporttermin, so hat der Anbieter einen Anspruch auf 100 % der vereinbarten Vergütung.

8.3.4. Die Möglichkeit zur Stornierung entfällt, soweit der ursprünglich vereinbarte Transporttermin bereits einmal nach Vertragsschluss durch den Kunden verschoben und diese Verschiebung durch den Anbieter akzeptiert wurde.

8.3.5. Stornierungen sind ausschließlich per Email auf an den Anbieter vorzunehmen.

8.4 Rücktrittsrecht für den Anbieter

Der Anbieter hat das Recht von dem Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten, falls der Anbieter keine Kapazitäten für die Erfüllung der vertraglichen Leistungen hat bzw. die vereinbarten Termine nicht einhalten kann, ohne dass der Anbieter dies hat vorhersehen und/oder hat verhindern können und ohne, dass der Anbieter diese Umstände zu vertreten hat.

Ein derartiges Rücktrittsrecht steht dem Anbieter auch zu, wenn bei Vertragsschluss nicht erkennbare Umstände vorliegen, die einen Rücktritt unter Berücksichtigung eines anerkannten Interesses des Anbieters rechtfertigen, z. B. im Falle höherer Gewalt, Streik, Naturkatastrophen.

Storniert der Anbieter den Transport einen Tag vor dem vereinbarten Transporttermin oder am Transporttag selbst, so hat der Kunde Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu 200 % des Gesamtbetrages des zwischen dem Anbieter und dem Kunden geschlossenen Vertrages. Diese Entschädigung dient dem Zweck, die Differenz abzudecken, die dem Kunden zu einem tatsächlich durchgeführten Ersatzgeschäft entstehen. Die Erklärung des Rücktritts durch den Anbieter hat schriftlich zu erfolgen, wobei eine E-Mail ausreichend ist.

9. Änderung des Transportdatums nach Vertragsschluss

9.1 Eine Änderung des Transportdatums nach Vertragsschluss ist möglich, soweit das Transportdatum zum Zeitpunkt der Änderung mehr als 15 Tage in der Zukunft liegt und das neue Transportdatum nicht innerhalb der nächsten 15 Tage (ab Zeitpunkt der Änderung) liegt.

9.2 Die Bearbeitungsgebühr für die Änderung des Transportdatums beträgt 39,00 € brutto.

9.3 Sofern das Transportdatum zum Zeitpunkt der Änderung weniger als 15 Tage entfernt liegt, ist keine Änderung des Transportdatums mehr möglich.

10. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Der Anbieter beteiligt sich nicht an Verbraucherstreitbeilegungsverfahren nach Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Hierzu ist der Anbieter auch nicht verpflichtet.

11. Rechtswahl

Auf Verträge zwischen dem Anbieter und ihren Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des deutschen bzw. europäischen Kollisionsrechts Anwendung. Für Verträge mit Verbrauchern sind darüber hinaus die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen anwendbar, die in dem Staat gelten, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern dem Kunden diese einen weitergehenden Schutz gewähren.

Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Vertragsverhältnissen zwischen dem Anbieter und dem Kunden der Sitz des Anbieters.

TEIL A. ALLGEMEINE HAFTUNGSBESTIMMUNGEN

– Unterrichtung über die Haftungsbestimmungen gemäß § 451 g HGB –

Der Anbieter haftet als Frachtführer nach dem Transportvertrag und dem Handelsgesetzbuch (HGB). Diese Haftungsgrundsätze finden auch bei grenzüberschreitenden Beförderungen mit Beginn oder Ende in Deutschland Anwendung, selbst wenn hierfür verschiedenartige Beförderungsmittel eingesetzt werden.

1. Haftungsgrundsätze

Für Schäden, die durch Verlust oder Beschädigung des Transportguts in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Lieferung oder durch Überschreitung der Lieferfrist entsteht, solange sich dieses in seiner Obhut befindet, haftet der jeweilige ausführende Transporteur, bei dem es sich auch um Subunternehmer des Anbieters handeln kann. Der Anbieter stellt sicher, dass alle Subunternehmer über entsprechende Versicherungen verfügen.

Die Protokollierung des Fahrzeugzustandes zum Zeitpunkt der Fahrzeugrücknahme bzw. -übergabe versteht sich als zeitpunktbezogene Dokumentation des Gefahrüberganges vom bisherigen Fahrzeugnutzer an den Anbieter bzw. vom Anbieter an den Kunden. Die Parteien bestätigen mit ihrer Unterschrift den entsprechenden Fahrzeugzustand. Der Anbieter sichert eine sorgfältige Behandlung zu, übernimmt aber keine Haftung für nicht dokumentierte Schäden. Eine Verschmutzung am Transportgut aufgrund eines offenen Transports wird als Haftungsgrund ausgeschlossen.

2. Haftungshöchstbetrag

Die Haftung des Anbieters wegen Verlust oder Beschädigung ist gemäß § 451 e HGB auf einen Betrag von 620,- € je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt. Wegen Überschreitung der Lieferfrist ist die Haftung des Anbieters auf den dreifachen Betrag der Fracht begrenzt. Haftet der Anbieter wegen der Verletzung einer mit der Ausführung des Transportes zusammenhängenden vertraglichen Pflicht für Schäden, die nicht durch Verlust oder Beschädigung des Gutes oder durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen, und handelt es sich um andere Schäden als Sach- und Personenschäden, so ist in diesem Fall die Haftung auf das Dreifache des Betrages begrenzt, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre.

3. Wertersatz

Hat der Anbieter für Beschädigung oder Verlust des Transportgutes Schadenersatz zu leisten, so ist der Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung zu ersetzen. Bei Beschädigung ist die Differenz zwischen dem Wert des unbeschädigten Gutes und dem Wert des beschädigten Gutes zu ersetzen. Maßgeblich ist der Wert des Gutes am Ort und zu der Zeit der Übernahme. Der Wert des Gutes bestimmt sich nach dem Marktpreis. In beiden Fällen sind auch die Kosten der Schadensfeststellung zu ersetzen.

4. Besondere Haftungsausschlussgründe

(1) Der Anbieter ist gemäß § 451 d HGB von der Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist:

5. Geltung der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen

(1) Die Haftungsbefreiungen und -beschränkungen gelten auch für Ansprüche aus außervertraglicher Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist, sofern der Anbieter nicht vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein gehandelt hat, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten wird.

(2) Die vorgenannten Haftungsbefreiungen und -beschränkungen gelten auch für das Personal des Transporteurs.

6. Ausführender Transporteur

Beauftragt der Anbieter für den Transport einen anderen, ausführenden Transporteur, so haftet dieser in gleicher Weise wie der beauftragte Transporteur solange sich das Gut in seiner Obhut befindet. Der ausführende Transporteur kann alle frachtvertraglichen Einwendungen geltend machen.

Für Schäden, die der ausführende Transporteur verursacht hat und die ihm zuzurechnen sind, haftet der ausführende Transporteur. In solchen Fällen tritt der Anbieter ihren Schadensersatzanspruch gegen den ausführenden Transporteur an den Kunden ab.

7. Schadensanzeige, §§ 438, 451 f HGB

(1) Äußerlich erkennbare Beschädigungen oder Verluste sind nach Anlieferung dem Anbieter gegenüber gemäß § 451 f Nr.1 HGB spätestens am nächsten Tag detailliert und hinreichend konkret in Textform (E-Mail, Brief) anzuzeigen. Ein einfacher Vermerk auf dem Lieferschein oder Schadensprotokoll genügt dieser Anzeigepflicht nicht.

Eine mündliche Rüge ist zulässig, wenn der Schaden „bei Ablieferung“ reklamiert wird. Im Übrigen gelten dieselben Grundsätze wie im Rahmen des § 438 HGB: Die Schadensanzeige muss demnach inhaltlich ausreichend konkretisiert sein. Pauschale oder oberflächliche Rügen genügen nicht.

(2) Äußerlich nicht erkennbare Beschädigungen und Verluste müssen dem Anbieter gegenüber gemäß § 451 f Nr.2 HGB innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung, ebenfalls detailliert und hinreichend konkret in Textform, angezeigt werden.

(3) Werden Schäden und Verluste nicht in den genannten Fristen geltend gemacht, so erlöschen die Haftungsansprüche des Kunden.

(4) Überschreitungen der Lieferfrist müssen gemäß § 438 Abs.3 HGB binnen 21 Tagen nach Ablieferung in Textform angezeigt werden. Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist erlöschen ebenfalls, wenn der Kunde dem Anbieter gegenüber diese nicht innerhalb dieser Frist nach Ablieferung anzeigt.

(5) Für die Wahrung der Fristen genügt die rechtzeitige Absendung einer detaillierten und hinreichend konkreten Anzeige in Textform an den beauftragten oder abliefernden Transporteur, die ihren Aussteller erkennen lässt.